Jetzt NDS-Referendum Unterschreiben!

In letzter Zeit wurde ich öfters gefragt warum die Jungfreisinnigen das NDS-Referendum nicht unterstützen. Grund dafür ist das es einen nicht kleiner Teil Jungfreisinniger gibt, welche eine gewissen Teil staatliche Sicherheit wollen. Diesem Teil möchte ich nun ein paar Fragen beantworten, welche mir gestellt wurden.

Im Gegensatz zum “Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs” (BÜPF) gibt es beim Nach­rich­ten­dienst­ge­setz (NDS) kein Vorgänger. Das NDS bezieht sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Eine Verfassungsgrundlage für das NDG gibt es bisher nicht und wird es auch in Zukunft nicht geben.

Was ist mit dem Nachrichtendienstgesetz möglich? Der Nachrichtendienst erhält mit dem neuen Gesetzt die Möglichkeit geheime Hausdurchsuchungen und Verwanzungen vorzunehmen. Er kann den grenzüberschreitender Internetverkehr nach Stichworten überwachen. Technisch bedingt sind dadurch auch alle Einwohner der Schweiz betroffen. Des weiteren darf der Dienst auch Trojaner auf Computern und Smartphones einschleusen und Computersysteme sabotieren (Cyberwar).

Nach Angaben vom Bundesrat wird ein Nachrichtendienstgesetz benötigt, um sich den modernen Bedrohungen und Risiken anzupassen. Ausserdem soll es die Sicherheit der Schweiz erhöhen und wichtige Landesinteressen wahren. Grundsätzlich ist es legitim, einen neues Gesetzt zu verfassen. In den letzten Jahren hat sich viel geändert, beispielsweise wurden der In- und der Auslandsnachrichtendienst zusammengelegt. Das NDG in der vorliegenden Form jedoch ist total verkorkst und geht am Ziel vorbei. Einige Beispiele dazu:

  • Durch die mögliche Massenüberwachung wird ein Grossteil der unschuldigen Bürger betroffen sein. Damit wird die Unschuldsvermutung ausgehebelt!
  • Geheime Hausdurchsuchungen sind inakzeptabel. Bei Durchsuchungen durch die Polizei ist der Betroffene vor Ort oder wird zumindest informiert.
  • Cyberwar ist im Normalfall ein Angriff auf zivile Einrichtungen. Dazu kommt, dass man uns nie von den eigenen Systemen aus angreifen würde. Darum würde ein “Gegenschlag” des Nachrichtendienst nicht den Täter, sondern ein Opfer treffen.

Der Staat darf für die Sicherheit seiner Bürger sorgen. Dabei muss er aber aufpassen, dass die Bürger frei, selbstbestimmt und unbeobachtet Leben können. Das darf zu Gunsten der Sicherheit nicht geopfert werden. Darum gibt es klare Punkte in welchen sich das NDG ändern muss:

  • Zwingende Benachrichtigung bei Überwachung. Wie das bei der Polizei auch der Fall ist.
  • Auf die Massenüberwachung verzichten und nur gezielt Personen im Rahmen eines Strafverfahrens überwachen.
  • Eine personell angemessen dotierte und ausserhalb des VBS angesiedelte Kontrollinstanz.
  • Verzicht auf Trojaner welche Schwachstellen von Computersystemen ausnutzen. Mit Steuergeldern muss man auf dem Grau-/Schwarzmarkt passende Software kauft anstatt die Schwachstellen dem Hersteller zu melden und alle Systeme sicherer zu machen.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen Klarheit in die sehr komplizierte Sache bringen. Vielen Dank an Reto Schneider von der Digitale Gesellschaft für die Unterstützung. Unterschriftenbögen können für 3 (Download) oder 10 (Download) Personen heruntergeladen werden. Bis zum 14. Januar braucht es 50’000 beglaubigte Unterschriften. Aktuell sind 20’000 Unterschriften zusammen.

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